Freitag, 13. August 2010

Transrechte

Jede Person sollte das Recht haben, von gezwungenen medizinischen und psychologischen Gutachten, Hormonbehandlungen oder Sterilisation frei zu sein. Dies fordert das europäische Transgender Netzwerk Transgender Europe (TGEU). Dennoch wird in der Schweiz ein Personenstand-Wechsel nur anerkannt, wenn nach psychologischen Gutachten und (notfalls vor Gericht) bewiesen werden kann, dass alle Fortpflanzungsorgane operativ entfernt wurden. Über geschlechtsangleichende Operationen und diese (staatlich geforderten) medizinisch nicht indizierten Operationen berichtet die Rundschau. Darin kommt der Zürcher AL-Gemeinderat Alecs Recher Zu Wort: “Transsexuell sein heisst nicht gezwungenermassen leiden“. Zu wünschen ist’s!

Und gute Nachrichten gibt’s dazu: Am 21. August wird das Swiss TransGender Network gegründet. Gefeiert wird das auch – und zwar am 25. September im Frauenraum der Reitschule Bern.

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